Fragen zum Bau
Fragen zur Bauphysik
Allgemeine Richtlinien
Einbaurichtlinien

Planungshinweise

 

Setzungssicherheit

Stopfhanf ST ist mit 50 kg/cbm einzubauen, normale Einbaudicken liegen zwischen 8 und 30 cm.
Schütthanf FS ist mit 60 kg/cbm einzubauen, jedoch nicht höher als 50 cm.

Bei vertikalen oder geneigten Dämmungen muss das Eigengewicht aufgefangen werden. Vertikale Hohlraumdämmung (Wanddämmung) ist nur bis zu einer ungebremsten Dämmhöhe von 2 m setzungssicher. Daher sollte spätestens alle 2 m eine Auffangquerung eingebaut werden. Geneigte Hohlräume (Dächer) benötigen spätestens alle 3 m eine Auffangquerung. In der Regel erfüllt eine Sparschalung ein Auffangen des Eigengewichtes.

Legen der groben Struktur
LLS 200/300 ist lagenweise einzubauen, wobei das Legen der groben Struktur mittels Holzstampfers erzwungen werden muss. Die einzelnen Lagen des Einbringens sollten maximal 7 cm hoch sein.

Lastabtragende LLS 200/300, lagenweise eingebracht und in der Struktur gelegt, setzt sich unter Last um 5 %. Diese 5-%-Setzung ist planungsseitig zu berücksichtigen.

Feuchtigkeit

Wir empfehlen grundsätzlich vor der Errichtung, der Ertüchtigung oder Wiederherstellung eines Bauteils oder eines Baukörpers, eine Feuchtebilanz zu erstellen.

Bauen braucht Zeit

Das Austreiben von Baufeuchte braucht 3 Heizperioden.
Wer mit Zeitdruck baut und einziehen muss, wohnt vielleicht 3 Jahre mit Baufeuchte, mit Setzungen, mit Bewegungen, mit feuchteanzeigenden Insekten ...
Bitte lassen Sie sich Zeit. Es tut Ihrem Bau gut und es tut Ihnen gut.

Diffusionsforderung

Vor jedem Einbau ist eine Berechnung der Diffusionswiderstände erforderlich, welche wir kostenlos anbieten. Sie ist Teil einer Feuchtebilanz.

Wir geben Gewährleistungen dafür, dass es unter normalen Wohnverhältnissen ohne übermäßige Feuchtebelastung, unter gemäßigtem mitteleuropäischem Klima, bei ausreichend Witterungsschutz und unter Berücksichtigung nachfolgender Bedingungen zu keiner gefährlichen Erhöhung der Materialfeuchtigkeit unserer Hanfdämmung (HDW, LLS und HL-DU) kommen kann, sofern nicht äußere Bedinungen oder angrenzende Materialien einschränkend wirken:

  1. Bei selbstdämmenden Bauteilen gegen die Außenluft ohne Feuchtigkeit speichernde Massivbauelemente (Mauerwerk oder Massivlehmwände) ist nachzuweisen:
    • sd(innen) > 4 * sd(außen).
  2. Für zu dämmende Bauteile gegen die Außenluft mit massivem, Feuchtigkeit speicherndem, aber grundsätzlich diffusionsoffenen Außenbauelement ist nachzuweisen:
    • Hanf-Dämmwolle: sd(innen) > 4 * Dicke(Hanf-Dämmwolle); gegen dichte Außenhaut wie Bitumenbahnen ist zusätzlich sd(innen) < 5 m gefordert.
    • LLS 400: sd(innen) > 2 * Dicke(LLS 400)
  3. Eine Kombination der Bedingungen ist möglich mit:
    • sd(innen) > 2 * sd(außen) und sd(innen) > 2 * Dicke(Hanfdämmung)
  4. Lehm als Dampfbremse
    • Wird innenseitig die Dämmung mit einem Lehmputz nach DIN 18947 oder unserem Hanf-Dämmputz von min 15 mm fachgerecht abgeschlossen, oder wird mit verputzter Hanf-Lehmbauplatten, alternativ mit Lehmbauplatten nach DIN 18948 innenseitig luftdicht abgeschlossen, so ist der Aufbau und insbesondere der Diffusionswiderstand zum Schutz unserer Hanf-Dämmung gewährleistet.
  5. In Räumen, die eine höhere Luftfeuchtigkeit erwarten lassen (z. B. Feuchträume), sollte eine Dampfbremse mit sd >> 5 m an der Innenseite der Bauteile ausgeführt werden, da sonst durch Diffusion in kurzer Zeit größere Feuchtemengen in die Konstruktion gelangen können.
  6. Gegen erdberührende Außenwände oder Fußböden dürfen Hanf-Dämmstoffe nicht unmittelbar anschließen. Kellerwände und Kellerböden sind von jeder Gewähr ausgeschlossen.
  7. Stets müssen Außen-Bauteile gegen beheizte Räume luftdicht ausgeführt werden, möglichst innenseitig. Insbesondere ist auf luftdichte Anschlüsse benachbarter Bauteile zu achten.

Ausnahmen und Einschränkungen:

  1. Niemals darf gegen feuchte Bauteile eine Dämmung angebracht werden. Kellerwände und -Fußböden sollten nicht gedämmt werden.
  2. In der Nähe zur Küste (Nordsee, Ostsee etc.) herrscht ein raues Klima. Hier sind die Herausforderungen des Witterungsschutzes von wesentlich höherer Bedeutung, auch an scheinbar witterungssicheren Außenwänden.
  3. Im Wald, am Waldrand, im Moor oder in angrenzender Moorlandschaft herrschen oft Nebel und hohe Luftfeuchtigkeit. Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Austrocknen der Bauteile nur durch Wärmediffusion aus den Innenräumen erfolgen kann. Zu hohe Dämmstärken wirken hier kontraproduktiv.
  4. Porenbeton, Leichtbeton, Kalksandstein, Bims-Hohlblock-Steine u. Ä. absorbieren hinreichend gut Feuchtigkeit, geben aber Feuchtigkeit nur sehr widerwillig an die Umgebung wieder ab. Innendämmungen an diese Materialien sollten nicht materialschlüssig mit HDW ausgeführt werden. Eine Innendämmung mit LLS 400 ist weniger problematisch.
  5. Innendämmungen an Wänden aus Beton sollten nicht materialschlüssig mit HDW ausgeführt werden. Eine Innendämmung mit LLS 400 ist weniger problematisch.
  6. Innendämmungen an Wänden mit fassadenseitigem Wärmedämmverbundsystem aus geschäumten Kunststoffen oder Mineralwolle sollten nicht mit HDW odere LLS ausgeführt werden.
  7. Der Zwischenraum eines zweischaligen Mauerwerkes sollte nicht gedämmt werden.

Die äußere Winddichtung verhindert ein Durchströmen der Wärmedämmung durch kalte Außenluft. Die außenseitige Beplankung soll so diffusionsoffen, wie möglich sein. Wärmebrücken sind zu vermeiden. Für Holzbauteile ist ein Feuchtegehalt im Endzustand von u < 20 Gew.-% einzuhalten. Während der Bauphase ist sicherzustellen, dass die Konstruktionshölzer und der Wärmedämmstoff nicht unzulässig befeuchtet werden. Bei Berührung mit massiven Bauteilen ist sicherzustellen, dass diese trocken sind.

Bei Böden gegen nicht beheizte Gebäudeteile und gegen Außenluft muss der außenseitige Bauteilanschluss diffusionsoffen ausgebildet werden (sd <= 0,2 m).
Die Luftfeuchtigkeit in den zu dämmenden Räumen darf im Jahresmittel nicht höher sein, als die der Außenluft. Für die Dämmung von erdberührten Außenwänden und Fußböden darf HDW nicht verwendet werden.

Nasse oder feuchte Baukörper

Grundsätzlich dürfen nasse oder feuchte Baukörper nicht gedämmt werden. Nasse oder feuchte Baukörper sind zu trocknen. Eine Dämmung verhindert das Abtrocknen eines nassen oder feuchten Baukörpers und verursacht in der Folge Bauschäden.
Durch Putzarbeiten und das Einbringen von Nassestrich werden große Mengen an Wasser in das Bauwerk gebracht. Dieses Wasser gelangt in der Regel in nahezu alle Bauteile, direkt oder indirekt. Es sind nach Möglichkeit erst nach dem Abtrocknen der Putze und Estrichböden die Dämmarbeiten auszuführen.

Insekten

Hanf-Baustoffe beinhalten keinerlei giftige Zusätze. Es kann durchaus sein, dass sich eine Staublaus oder sonst ein Insekt in der Dämmung verirrt. Diese Insekten richten keinen Schaden an. Es gibt grundsätzlich keine Insekten, die sich von Hanf ernähren.
Wenn vermehrt Insekten in der Hanf-Dämmung auftreten, so ist dieses ein Indikator für eine äußere unerwünschte Ursache, ggf. für einen Bauschaden. Die Ursache muss ermittelt werden. Wenn Nässe die Ursache ist, so ist die Ursache des Nässeeintrages zu beseitigen, das Material ist zu trocknen.

Sonstiges

Hanffasern neigen aufgrund ihrer leichten Struktur dazu, von bewegter Luft aufgewirbelt zu werden. Kurze Fasern in der Luft werden als grober Staub wahrgenommen. Ebenso gilt das für feinkörnigen Lehm. Daher ist immer ein Atemschutz zu empfehlen.

Werden nach oder während des Dämmens Maurer- oder Putzarbeiten ausgeführt, oder wird Nassestrich verlegt, so ist zu beachten, dass große Mengen an Schwitzwasser kondensieren, meist im Spitzboden. Die Hanf-Dämmung ist gegen dieses Schwitzwasser zu schützen, generell gegen jede Art Baufeuchte.

Lagerung und Brandverhütung auf der Baustelle

Hanfdämmwolle als organisches Material muss vor Feuchtigkeitseinwirkung geschützt werden. Die Folierung der Paletten sollte unmittelbar nach Anlieferung entfernt werden. Die Folierung der einzelnen Dämmwoll-Ballen sollte bei längerer Lagerung entfernt werden. Trocken sind die Hanf-Baustoffe unbefristet lagerfähig.

Hanf-Baustoffe im planmäßigen Verdichtungszustand brennen mäßig bis schlecht. Aufgelockerte Hanfdämmwolle mit geringer Dichte ist allerdings entflammbar. Nicht eingebaute Hanf-Baustoffe sind vor offener Flamme hinreichend zu schützen. Für spezielle Arbeiten auf der Baustelle mit offener Flamme sind die entsprechenden Richtlinien zu beachten. Das Schweißen von Bitumenbahnen und das Löten an Dachrinnen und Fallrohren ohne Schutz der Dämmung sollte unterlassen werden.

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